Lesiak e.U.
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              Impressum

              AGB

              Allgemeine Geschäftsbedingungen

              Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von
              Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen
              und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.
              Erarbeitet von der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker
              und dem Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs.

              1. Kostenvoranschlag
              (1.1) Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
              (1.2) Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach
              kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten
              vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung der
              Einzelposten Material, Arbeit etc.
              (1.3) Der Zeitaufwand für die Erstellung eines
              Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen
              Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches
              wird nach dem Werkstätten- Stundensatz verrechnet. Dieses
              Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug
              gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des
              Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich
              erteilten Auftrag im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen
              Kostenvoranschlages entspricht.
              2. Tauschaggregate
              (2.1) Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der
              Annahme, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate
              keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch
              aufbereitungsfähig sind. Diese Eigenschaft wird Vertragsinhalt.
              3. Probefahrten
              (3.1) Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit
              Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige
              Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten
              durchzuführen.
              4. Zahlungen
              (4.1) Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und
              verkaufte Waren hat bar Zug um Zug gegen Übergabe zu
              erfolgen. Soweit vom Auftragnehmer im Einzelfall Zahlung
              durch Erlagschein akzeptiert wird, erfolgt dies
              zahlungshalber und es gehen anfallende Spesen zu Lasten des
              Auftraggebers.
              (4.2) Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers
              gegen Forderungen des Auftragnehmers steht dem Auftraggeber
              nur insoweit zu, als der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist oder
              die Gegenforderung die im rechtlichen Zusammenhang mit der
              Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen, gerichtlich
              festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
              (4.3) Bestellte Ersatzteile können nur bedingt abbestellt oder
              zurückgegeben werden. Ob eine Stornierung der Bestellung,
              oder Warenrücknahme erfolgen kann, ist im Einzelfall zu klären.
              Allgemein gilt: Teile unter € 25,- inkl.MwSt. können nicht
              retourniert werden. Bei einer Rücknahme fällt eine
              Storno-/Wiedereinlagerungsgebühr von 15-25% zu
              Lasten des Auftraggebers an.
              5. Abstellung von Fahrzeugen
              (5.1) Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber nicht zum
              vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der
              Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist der
              Auftragnehmer berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw.
              der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag für das
              Abstellen des fertig Instand gesetzten Fahrzeuges eine
              Stellgebühr laut Aushang pro angefangenen Kalendertag zu
              verrechnen.
              (5.2) Ebenso kann der Auftragnehmer das abholbereite
              Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin
              auf Kosten des Auftraggebers einem Drittverwahrer übergeben.
              6. Altteile
              (6.1) Ersetzte Altteile – ausgenommen Tauschteile – sind vom
              Auftragnehmer bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin,
              jedenfalls bis zur fertigen Instandsetzung des Fahrzeugs
              aufzubewahren. Der Auftraggeber kann deren Herausgabe bis
              zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw mangels eines
              solchen bis Verständigung von der Fertigstellung verlangen.
              Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des
              Auftraggebers, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu
              erfolgen hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altteile
              zu entsorgen.
              (6.2) Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des
              Auftraggebers.
              7. Eigentumsvorbehalt
              (7.1) Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur
              vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
              8. Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes
              (8.1) Dem Auftragnehmer steht
              wegen all seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auft
              rag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher
              Aufwendungen sowie vom
              Auftraggeber verschuldeten Schadens, ein
              Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen
              Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu.
              (8.2) Forderungen des Auftraggebers auf Ausfolgung an ihn
              oder Dritte einschließlich Weisungen, über den
              Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann
              der Auftragnehmer bis vollständiger Bezahlung des Entgelts und
              allfälliger Ersatzansprüche das
              Zurückbehaltungsrecht an der
              Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede gemäß (4.1)
              entgegenhalten.
              9. Behelfsreparaturen
              (9.1) Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über
              ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit
              einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten
              Haltbarkeit zu rechnen.
              10. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung
              (10.1) Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der
              Gewährleistung hat der Auftraggeber, sofern dies tunlich ist,
              den Reparatur-Gegenstand dem Auftragnehmer in dessen
              Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Auftraggeber tragen
              die Gefahr der Übersendung, gegenüber Verbrauchern trägt
              diese der Auftragnehmer. Ist eine Überstellung untunlich,
              besonders weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist der
              Auftragnehmer ermächtigt, die Überstellung auf seine Kosten
              und Gefahr bzw die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der
              Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb veranlassen.
              (10.2) Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende
              Garantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht
              beeinträchtigt.
              11. Schadenersatz
              (11.1) Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlass der
              Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten
              Schäden, soweit diese an einer Person oder am
              Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind.
              (11.2) Für alle sonstigen Schäden einschließlich der
              Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der
              Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
              (11.3) Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe
              Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Auftraggeber
              übernommenen Reparaturgegenstandes.
              (11.4) Befinden sich Gegenstände im Fahrzeug, die nicht zum
              Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind, trifft den Auftraggeber
              die Obliegenheit, auf diese gesondert hinzuweisen.
              (11.5) Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben
              unberührt.
              12. Erfüllungsort
              (12.1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

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              Datenschutzrichtlinien

              Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

               

              Uns ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Privatsphäre wichtig. Aus diesem Grund informieren wir Sie im Folgenden über unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten, insbesondere wozu wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, an wem wir diese übermitteln und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte. Wenn wir in weiterer Folge von Daten sprechen, meinen wir Ihre personenbezogenen Daten. Das sind sämtliche Informationen, anhand derer Sie als Person unmittelbar oder mittelbar identifiziert werden können.

               

              Bitte lesen Sie daher die folgenden Informationen aufmerksam durch.

               

              Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

               

              Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind:

               

              Lesiak

              Inhaber: Kilian Immler e.U.

              Kotting 21

              3200 Ober-Grafendorf

              Telefon: +43 (0) 2747 8552

              E-mail: office@renault-lesiak.at

               

              RENAULT ÖSTERREICH GmbH
              Laaer Berg-Straße 64
              A-1101 Wien,
              Telefon: +43 (1) 680 10
              Telefax: +43 (1) 680 10 310
              E-mail: office@renault.at

              Ein Datenschutzbeauftragter ist im Unternehmen nicht bestellt.

               

               

              Betroffenenrechte

               

              Zur Wahrung der Betroffenenrechte können sich die Kunden und Interessenten jederzeit an die Renault Österreich GmbH unter Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetrenault-datenschutz@renault.at wenden.

               

              Einwilligung von Kindern

               

              Es wird darauf hingewiesen, dass alle online Tools auf den Websites von Renault Österreich und den Autohäusern, welche personenbezogene Daten verarbeiten, ausschließlich von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, genutzt werden dürfen. Eine Nutzung der online Tools und eine daraus resultierende Verarbeitung der Daten von Nutzern unter dieser Altersgrenze ist ohne Einwilligung der Eltern / Erziehungsberechtigten untersagt. Sollte es dennoch zu solchen Datenverarbeitungen kommen, werden Renault Österreich und Lesiak – Inhaber: Kilian Immler e.U., sobald diese davon Kenntnis erlangt haben, die Verarbeitung dieser Daten einstellen.

               

              Gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen Renault Österreich und Lesiak – Inhaber: Kilian Immler e.U., Kotting 21, 3200 Ober-Grafendorf

              Fahrzeug-Probefahrt

               

              Beschreibung

               

              Probefahrtanfragen werden über Websites von Renault Österreich, Call Center oder Events erfasst, die dabei angegebenen Daten werden von Renault Österreich verarbeitet und zur Durchführung der Probefahrt an ein Autohaus übermittelt.

              Entweder an das vom Anfragesteller gewünschte Autohaus oder (wenn kein Wunschautohaus angegeben wurde) an ein Autohaus mit dem der Anfragesteller in einer Kunden- oder Interessentenbeziehung steht oder (wenn bisher mit keinem Autohaus in Kontakt) Zuordnung über die PLZ

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um nachzuverfolgen, ob im Anschluss an die Fahrzeug-Probefahrt ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

               

              Fahrzeugverkauf

               

              Beschreibung

               

              Der Kunde kauft im Autohaus einen Neuwagen. Das Autohaus gibt die Fahrzeugbestellung in ein von Renault Österreich zur Verfügung gestelltes Tool (Distrinet) ein. Zur Abwicklung der Fahrzeugbestellung werden diese Daten an Renault Österreich und Renault SAS übermittelt.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um die Betreuung des Kunden sicherzustellen.

              Darüber hinaus werden aufgrund eines berechtigten Interesses Renault-/Dacia-interne Auswertungen gemacht."

               

              Garantieverlängerung und Wartungsverträge

               

              Beschreibung

               

              Garantieverlängerungen und Wartungsverträge werden beim Autohaus zwischen dem Kunden und der RCI Banque abgeschlossen, welche als Auftragsverarbeiter für die Renault Österreich agiert. Die Daten werden von der RCI Banque im System SIGMA erfasst und an Renault SAS übermittelt. Die an Renault SAS übermittelten Daten werden zur Vertragserfüllung (Fakturierung) verarbeitet.

               

              Die Daten werden in das Renault-interne Werkstattinformationssystem (ICM) überspielt. Die dort hinterlegten Daten können von den Autohäusern sowie Renault Österreich eingesehen werden. Sie dienen dazu, die Garantieverlängerung europaweit bzw. die Wartungsverträge bei jedem österreichischen Autohaus in Anspruch zu nehmen.

               

              Die Information für welche Fahrzeuge bereits eine Garantieverlängerung bzw. ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde wird von der RCI Banque an Renault Österreich übermittelt. Renault Österreich nutzt diese Information, um Kunden, die bereits einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, kein diesbezügliches Angebot zuzusenden.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um Ansprüche bzw. Zahlungen abwickeln zu können.

               

              Serviceanfragen

               

              Beschreibung

               

              Service Anfragen werden über die Websites von Renault Österreich erfasst, die dabei angegebenen Daten werden von Renault Österreich verarbeitet und zur Beantwortung der Anfrage an das vom Anfragesteller genannte Autohaus übermittelt.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um nachzuverfolgen, ob im Anschluss an die Serviceanfrage ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

               

              Service-Terminvereinbarung

               

              Beschreibung

               

              Service Buchungen werden über die Websites von Renault Österreich erfasst, die dabei angegebenen Daten werden von Renault Österreich verarbeitet und zur Beantwortung der Anfrage an das vom Anfragesteller genannte Autohaus übermittelt.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um nachzuverfolgen, ob im Anschluss an die Service-Terminvereinbarung ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

               

              Fahrzeugreparatur

               

              Beschreibung

               

              Der Werkstattauftrag wird im Händlersystem (DMS) erstellt. Wenn dieser Auftrag im Händlersystem fakturiert wird werden alle Daten dieser Rechnung zusätzlich an Renault SAS elektronisch mittels renault.net übertragen  (EDR Datei). Die Daten sind notwendig, um eine lückenlose Dokumentation und Nachverfolgung bezüglich aller Eingriffe am Fahrzeug sicherzustellen. Diese Werkstattdaten werden auch Renault Österreich zur Verfügung gestellt, um die Kundenzufriedenheitsumfrage durchzuführen. Im Zuge von technischen Anfragen des Autohauses zur Fahrzeugreparatur an Renault Österreich wird die Fahrgestellnummer übermittelt. Diese ist notwendig, um die korrekten Daten des Fahrzeuges zu ermitteln.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um anhand der Historie zu bisherigen Reparaturen Kundenanliegen rascher bearbeiten zu können.

               

              Verkauf von Ersatzteilen

               

              Beschreibung

               

              Im Zuge des Werkstattauftrags werden die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile dokumentiert und wenn dieser Auftrag im Händlersystem fakturiert wird, werden alle Daten dieser Rechnung zusätzlich an Renault SAS elektronisch mittels renault.net übertragen (EDR Datei). Die Daten sind notwendig um eine lückenlose Dokumentation und Nachverfolgung bezüglich aller Eingriffen am Fahrzeug sicher zu stellen. Diese Werkstattdaten werden auch Renault Österreich zur Verfügung gestellt um die Kundenzufriedenheitsumfrage durchzuführen.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um anhand der Historie zu bisherigen Reparaturen Kundenanliegen rascher bearbeiten zu können.

               

              Pannenhilfe

               

              Beschreibung

               

              Der Kunde kontaktiert den Pannenhilfe-Auftragsverarbeiter von Renault Österreich, welcher im Falle einer aufrechten Mobilitätsgarantie das verfügbare Autohaus kontaktiert. Es werden die Telefonnummer des Kunden und die Fahrgestellnummer des gegenständlichen Fahrzeuges an das Autohaus bekannt gegeben.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um Ansprüche bzw. Zahlungen abwickeln zu können.

               

              Allgemeine Fragen an Renault / Dacia

               

              Beschreibung

               

              Informationsanfragen werden über Websites von Renault Österreich, Call Center oder Events erfasst. Die Anfragen werden entweder direkt von Renault Österreich beantwortet oder - nach Rückfrage beim Anfragenden - zur Beantwortung an ein Autohaus übermittelt.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um nachzuverfolgen, ob im Anschluss an die allgemeine Frage an Renault / Dacia  ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

               

              Reklamationen

               

              Beschreibung

               

              Der Kunde hat die Möglichkeit über Websites von Renault Österreich oder Call Center Reklamationen an Renault Österreich oder direkt an den Händler zu richten. Um diese Reklamation zur Zufriedenheit des Kunden zu erledigen werden die entsprechenden Informationen zwischen dem Autohaus und Renault Österreich ausgetauscht.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um anhand der Historie zu bisherigen Reklamationen Kundenanliegen rascher bearbeiten zu können.

               

              Kundenzufriedenheitsbefragungen VoC Voice of Customer

               

              Beschreibung

               

              Neuwagen und Werkstattkunden werden zu Ihrer Zufriedenheit mit dem Fahrzeugkauf bzw. dem Werkstattbesuch befragt. Hierzu werden die personenbezogenen Daten von Renault Österreich an einen Auftragsverarbeiter übermittelt. Die Kunden werden per E-mail zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert und können per online Fragebogen daran teilnehmen. Die Kunden können anonym oder personalisiert antworten.

               

              Die Ergebnisse werden per online Portal Renault Österreich und den entsprechenden Autohäusern zur Verfügung gestellt. Bei Kunden, die personalisiert geantwortet haben, sind in den Ergebnissen auch personenbezogene Daten ersichtlich. Die Befragung dient der Erhebung der Kundenzufriedenheit. Es besteht ein berechtigtes Interesse der Renault Österreich GmbH, die Qualität der Kundenbetreuung zu verbessern, die Streuung im Händlernetz zu verringern und allgemeine Aktionspläne für nationale Themen zu erstellen. Es besteht ein berechtigtes Interesse der Autohäuser, die Qualität der Kundenbetreuung zu verbessern und gezielte Maßnahmen zu setzen.

               

              Darüber hinaus können Kunden beim Beantworten des Fragebogens, den Wunsch nach Kontaktaufnahme durch Renault Österreich oder ihr Autohaus äußern. Zu diesem Zwecke werden ebenfalls personenbezogene Daten an Renault Österreich bzw. das entsprechende Autohaus übermittelt.

               

              Es wird darauf hingewiesen, dass das Autohaus, mit dem der Kunde in aufrechter Kundenbeziehung steht, und Renault Österreich dazu berechtigt ist, Kunden mittels Postzusendungen, E-Mails, SMS/MMS zur Teilnahme an Kundenzufriedenheitsbefragungen einzuladen. Sollte der Kunde die Zusendung solcher Einladungen überhaupt nicht wünschen, wird dies bei entsprechender Mitteilung durch den Kunden an renault-datenschutz@renault.at berücksichtigt.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1f DSGVO) der Renault Österreich GmbH und der Autohäuser

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um Maßnahmen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit zu setzen.

               

              mein-renault.at und mein-dacia.at Benutzerkonten

               

              Beschreibung

               

              Mein-dacia.at und mein-renault.at sind online Kundenplattformen, die exklusiv Renault bzw. Dacia Kunden zur Verfügung steht. Sie bieten den Kunden Vorteile wie beispielsweise exklusive Angebote, Gewinnspiele und Treueaktionen.

               

              Die Kunden können direkt auf den online Plattformen Ihre personenbezogenen Daten warten und den von ihnen bevorzugten Kommunikationskanal angeben. Diese Information wird sowohl von Renault Österreich als auch vom entsprechenden Autohaus mit dem Zweck genutzt, den Kunden optimal zu betreuen.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um die auf mein-renault.at bzw. mein-dacia.at angebotenen Services für den Kunden anzubieten, so lange der Kunde dies wünscht.

               

              Marketingkampagnen

               

              Beschreibung

               

              Kunden bzw. Interessenten werden im Rahmen der Marketingkampagnen über Neuwagen- und / oder Kundendienstangebote informiert. Kunden werden zusätzlich an wichtige Termine wie z.B. die § 57a erinnert.

               

              Die Abwicklung der Marketingkampagnen erfolgt über die gemeinsame Kunden- und Interessentendatenbank von Renault Österreich und den Autohäusern.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Interessenten: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO)

              Kunden: Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1f DSGVO) der Autohäuser

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um nachzuverfolgen, ob im Anschluss an die Marketingkampagne ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

               

              Gewinnspiele

               

              Beschreibung

               

              Kunden bzw. Interessenten können an Gewinnspielen teilnehmen und attraktive Preise gewinnen.

               

              Die Abwicklung der Gewinnspiele erfolgt über die gemeinsame Kunden- und Interessentendatenbank von Renault Österreich und den Autohäusern.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1f DSGVO) der Renault Österreich GmbH und der Autohäuser

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um nachzuverfolgen, ob im Anschluss an die Marketingkampagne ein Vertrag zu Stande gekommen ist.

               

              Rückrufaktionen

               

              Beschreibung

               

              Renault Österreich erhält von Renault SAS eine Liste der Fahrgestellnummern zu jeder Aktion. Diese Liste wird an einen Auftragsverarbeiter übermittelt, der überprüft, ob die Fahrzeuge in Österreich zugelassen sind. Die Halter der von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeuge werden vom Ministerium über den Rückruf verständigt und wenden sich anschließend an das Autohaus. Sind lediglich sehr wenige Fahrzeuge von der Rückrufaktion betroffen, wird der Halter direkt von Renault Österreich verständigt. Ist die Erfüllungsquote der Rückrufaktion zu gering, fordert Renault Österreich das Autohaus auf, den Halter direkt zu kontaktieren.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1c DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um den Fahrzeughalter bei sicherheitsrelevanten Rückrufaktionen zu benachrichtigen.

               

              Betroffenenrechte (DSGVO)

               

              Beschreibung

               

              Die Betroffenenrechte werden von Renault Österreich wahrgenommen. Unabhängig davon ob der Antrag an ein Autohaus oder an Renault Österreich gerichtet wird, wird der Antrag von Renault Österreich und deren Auftragsverarbeiter mit Unterstützung der Autohäuser bearbeitet. Renault Österreich leitet die Anträge gegebenenfalls auch an Renault SAS weiter, damit Renault SAS den Antrag auch in den zentralen Systemen umsetzen kann. Die Antwort an den Antragsteller erfolgt durch Renault Österreich.

               

              Rechtsgrundlage

               

              Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1c DSGVO)

               

              Systematik Behaltedauer

               

              Daten werden behalten, um die Bearbeitung der Betroffenenrechte zu gewährleisten.

               

               

               

               

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              Impressum

              Unser vollständiges Impressum finden Sie unter:


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              Copyright 2017 Lesiak Kilian Immler  e.U.                                                                                                                                                                                           

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